Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungauftrages erreichen zu können, ist es notwendig, dass die pädagogische Arbeit ungestört in den Kernzeiten stattfinden kann.
Als Kernzeit für den zu erbringenden Auftrag wird festgesetzt:
Montag bis Freitag von 08:10 Uhr bis 12:10 Uhr (4 Stunden täglich)
Die Eltern sind gehalten, die Kernzeit zu beachten und ihr Kind außerhalb dieser in die Kita zu bringen bzw. abzuholen.
Buchungszeit |
Elternbeitrag* |
3 - 4 Std. |
139,00 Euro |
4 – 5 Std. |
161,00 Euro |
5 – 6 Std. |
193,00 Euro |
6 – 7 Std. |
225,00 Euro |
7 – 8 Std. |
257,00 Euro |
8 – 9 Std. |
289,00 Euro |
9 – 10 Std. |
321,00 Euro |
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Zusätzliche Kosten |
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Haushaltsgeld |
10,00 Euro/Monat |
Spielgeld |
7,00 Euro/Monat |
Mittagessen |
4,10 Euro/Mahlzeit, zzgl. Gebühr für kitafino |
Aufnahmegebühr |
einmalig 10,00 Euro |
gültig ab 01.09.2024
* Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt, können seit 01.01.2020 ein Krippengeld in Bayern beantragen. Damit werden Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungskosten entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe kann gem. § 22 i. V. m. § 90 Abs. 3 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) von der/dem Sorgeberechtigten ein Antrag auf Kostenübernahme beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden.