Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungauftrages erreichen zu können, ist es notwendig, dass die pädagogische Arbeit ungestört in den Kernzeiten stattfinden kann.
Als Kernzeit für den zu erbringenden Auftrag wird festgesetzt:
Montag bis Freitag von 08:10 Uhr bis 12:10 Uhr (4 Stunden täglich)
Die Eltern sind gehalten, die Kernzeit zu beachten und ihr Kind außerhalb dieser in die Kita zu bringen bzw. abzuholen.
Buchungszeit |
Elternbeitrag* |
3 - 4 Std. |
118,00 Euro |
4 – 5 Std. |
130,00 Euro |
5 – 6 Std. |
141,00 Euro |
6 – 7 Std. |
153,00 Euro |
7 – 8 Std. |
165,00 Euro |
8 – 9 Std. |
177,00 Euro |
9 – 10 Std. |
188,00 Euro |
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Zusätzliche Kosten |
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Spielgeld |
7,00 Euro/Monat |
Mittagessen |
4,30 Euro/Mahlzeit, zzgl. Gebühr für kitafino |
Busbeförderung (Gemeinde) |
10,25 Euro/Monat |
Aufnahmegebühr |
einmalig 10,00 Euro |
gültig b 01.09.2024
*Ab 01.04.2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe kann gem. § 22 i. V. m. § 90 Abs. 3 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) von der/dem Sorgeberechtigten ein Antrag auf Kostenübernahme beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden.